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   VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 59/14   

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https://dejure.org/2015,2675
VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 59/14 (https://dejure.org/2015,2675)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2015 - VfGBbg 59/14 (https://dejure.org/2015,2675)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 59/14 (https://dejure.org/2015,2675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 6 Abs 1 Verf BB, § 47 Abs 1 VerfGG BB, § 21 S 1 VerfGG BB
    Keine Verlängerung der Verfassungsbeschwerdefrist durch offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge.

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 1; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1; VerfGGBbg, § 21 Satz 1
    Verfassungsbeschwerdefrist; Anhörungsrüge; effektiver Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11

    Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 59/14
    Damit ist das Grundrecht auf rechtliches Gehör von vornherein nicht angesprochen, das zudem nicht vor einer abweichenden (ggf. sogar unzutreffenden) Rechtsauffassung des Gerichts schützt (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 72/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 59/14
    Die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne einer lückenlosen tatsächlich wirksamen Kontrolle wird im jeweiligen fachgerichtlichen Verfahren maßgeblich durch das Prozessrecht gesichert (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 -, juris), das hier für die begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Beschlusses über ein Ablehnungsgesuch keine Grundlage bietet.
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 59/14
    Sie ist mit Ergehen der Endentscheidung überholt (vgl. BVerfGE 37, 67, 74), die Gegenstand der Überprüfung nach Maßgabe der jeweiligen Prozessordnung wird.
  • VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 29/14

    Anhörungsrüge; Verfassungsbeschwerdefrist; Willkür

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.02.2015 - VfGBbg 59/14
    Die vom Beschwerdeführer erhobene Anhörungsrüge war nämlich offensichtlich aussichtslos und konnte deshalb die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht verlängern (st. Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 -,www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinn einer lückenlosen tatsächlich wirksamen Kontrolle begründet die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (vgl. Urteil vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 2/13 - Beschluss vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 59/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 84/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die Anhörungsrüge bereits infolge ihrer offensichtlichen Unzulässigkeit ohnehin nicht zum Rechtsweg gehörte vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 15/17, vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 59/14 - und vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 -, juris Rn. 4; BVerfGK 7, 115, 116; 13, 480, 481 f; 20, 300, 303 f), da sie sich wegen ihres Inhalts ersichtlich nicht auf den zurückweisenden Beschluss beziehen konnte, nachdem das Sozialgericht bereits von einer Unzulässigkeit der Erinnerung ausgegangen war, die Anhörungsrüge jedoch auf einen vermeintlichen Begründungsmangel dieses Beschlusses eingeht.
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 15/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschluss über

    Sie dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 59/14 - und vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 -, juris Rn. 4; BVerfGK 7, 115, 116; 13, 480, 481 f; 20, 300, 303 f).
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